AGB der Firma Schwarzenbacher GmbH
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. ALLGEMEINES
1. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wird, gelten unsere Geschäftsbedingungen für alle unsere Angebote und Verkäufe sowie Kundendienst- und Reparaturarbeiten.
2. Telefonische und mündliche Vereinbarungen sowie Absprachen mit unseren Vertretern und sonstigen Mitarbeiter unserer Firma erlange für uns erst Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von uns schriftlich betätigt sind. Anders lautende Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von uns anerkannt sind.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlung (auch für Wechsel und Schecks) ist Wörgl.
4. Für Irrtümer sowie Schreib- und Rechenfehler behalten wir uns Richtigstellung und Nachbelastung vor.
5. Der Besteller haftet uns auch dann, wenn wir den Auftrag über seinen Wunsch an einen dritten fakturieren.
II. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Alle Preise gelten ab Lager.
3. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 1 Woche nach Rechnungs-datum zur Zahlung fällig.
4. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Bankzinsfußes für in Anspruch genommene Kredite zuzüglich MWSt. Ebenso sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
5. Zahlungsbedingungen für Exportaufträge bedürfen einer ge-sonderten schriftlichen Vereinbarung.
6. Reparatur- und Kundendienstrechnungen sind bei In- und Auslandsaufträgen ohne Abzug sofort fällig.
7. Teil- und Akontozahlungen gelten, sofern wir keine andere Verrechnung gemäß Punkt III/1 vornehmen, jeweils auf die älteste Fälligkeit geleistet.
Wir behalten uns das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen.
III. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Käufers unser Eigentum.
Auch wenn der Käufer Zahlungen auf eine bestimmte Rechnung leistet, sind wir berechtigt, diese Zahlung abweichend von § 1416 ABGB, auf andere, jüngere oder ältere Rechnungen nach freier Wahl zu verrechnen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen der uns noch gehörenden Waren oder von sonstigen Zugriffen Dritter auf diese Waren unverzüglich Mitteilung zu machen. Handelt der Käufer seinen Vertragsverpflichtungen zuwider, so können wir die Rückgabe der uns gehörenden Waren verlangen.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, können wir jederzeit verlangen, dass der Käufer uns die gegen seinen Kunden zustehenden Ansprüche aus dem Weiterverkauf des Eigentumsgegenstandes Abtritt.
IV. LIEFERUNG UND ABNAHME
1. Wird der vereinbarte Liefertermin von uns mehr als 6 Wochen über-schritten, ist der Käufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen mindestens vierwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Sonderanfertigungen und weniger gängiger Ware mit speziellen technischen Anforderungen hat die Nachfrist mindestens acht Wochen zu dauern.
2. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Erfüllung oder Nicht-erfüllung stehen dem Käufer nicht zu.
Sind wir ohne Verschulden nicht in der Lage, die zugesagten Liefertermine einzuhalten, verlängern sich die Lieferfristen jeweils automatisch um die Dauer der nachgewiesenen Verhinderung.
Falls der Käufer alle Rechnungen länger als 90 Tage schuldet, können neue Lieferungen per Nachnahme erfolgen.
3. Der Versand geht stets auf Gefahr des Empfängers. Ohne besonde-ren Auftrag des Kunden wird der Versand zu der von uns am günstigsten erscheinenden Versandart ohne Gewähr ausgeführt.
Sendungen an uns erfolgen auf Kosten und Gefahr des Absenders. Bei Geschäften mit Verbrauchern können diese im Falle von Ge-währleistungsansprüchen die zu reparierende Ware auf unsere Kosten und Gefahr an uns einsenden.
4. Vollständigkeit und Mängelfreiheit der Sendung ist sofort zu über-prüfen. Beanstandungen sind uns bei sonstigem Ausschluss inner-halb von 3 Tagen ab Erhalt der Sendung schriftlich bekannt-zugeben.
Für Verbraucher verlängert sich die Beanstandungsfrist gemäß KSchG für bewegliche Sachen.
V. RÜCKTRITTSRECHT
Für den Fall des Rücktrittsrechtes gemäß § 3 des Konsumenten-schutzes:
Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb einer Woche ab Vertragsabschluss von diesem zurückzutreten, Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Ausfolgung der Vertragskunde (Kaufvertrag, Durchschrift des Bestellscheins) zu laufen.
Wir behalten uns vor, bei Geschäften, bei denen der Verbraucher Rücktrittsrecht hat, mit der Warenübergabe bzw. mit dem Beginn der Durchführung der Dienstleistungen zuzuwarten, bis die Rücktrittsfrist abgelaufen ist.
VI. SERVICE- UND WARTUNGSVERTRÄGE,
welche mindestens für 1 Jahr abgeschlossen worden sind, können mit Ablauf des ersten Jahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, so wird sie automatisch zum nächsten Kündigungstermin wirksam. Dies ist jeweils zum Ablauf eines halben Jahres mit zweimonatiger Kündigungsfrist möglich.
VII. GEWÄHRLEISTUNG – PRODUKTHAFTUNG
1. Bei Verbrauchern leisten wir Gewähr für die vertragsmäßige Funktionsfähigkeit eines beweglichen Kaufgegenstandes auf die Dauer von 2 Jahren. Bei unbeweglichen Sachen auf die Dauer von 3 Jahren.
2. Bei Funktionsmängeln sind wir berechtigt, das Gerät gegen ein einwandfreies, innerhalb der angemessenen Frist, auszutauschen oder die Mängel zu beheben. Erfolgt letzteres durch uns, innerhalb der angemessenen Frist, so sind wir weder zu Preisminderung noch zur Vertragsaufhebung verpflichtet.
3. Die Behebung von Mängeln (Reparatur) erfolgt nach unserer Wahl, entweder am Ort der Verwendung oder in unserer Werkstätte, in welchem Fall der Verbraucher die Ware uns auf unsere Kosten zur Reparatur übersenden muss. Vertragspartner, die Unternehmer sind, müssen die Kosten der Übersendung selbst tragen, falls es sich herausstellt, dass es sich nicht um Fabrikationsfehler handelt, sonder um solche, die in Punkt 4 aufgezählt sind.
4. Unsere Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Änderungen und Instandsetzungsarbeiten am Kaufgegenstand eigenmächtig veranlasst hat.
Gewährleistung wird nicht geleistet für natürliche Abnützung, Verschleißteile, fehlerhafte Montage, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung. Durch Anerkennung von Gewährleistungs-ansprüchen wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.
5. Für Sachschäden, die ein Erwerber unseres Produktes als Unter-nehmer erleidet, wird die Haftung im Sinne des § 9 Produkthaft-gesetz ausgeschlossen. Der Erwerber ist verpflichtet, diesen Aus-schluss weiter zu überbinden.
VIII. AUFBEWAHRUNGSFRIST
Bei Nichtabholen der von uns zur Reparatur übergebenen Ware und Gegenstände innerhalb von 12 Monaten sind wir berechtigt, diese anderweitig zu verwenden und dem Kunden die Aufarbeitungskosten sowie die Kosten der Lagerung anzurechnen.